DSGVO-Rekordmarke: Deutsche Wohnen SE wird mit 14,5 Mio. Euro Bußgeld belegt

Erst im September hat die Berliner Datenschutzbehörde das bisher höchste Bußgeld von 195.000 Euro in Deutschland gegen Delivery Hero ausgesprochen. Jetzt setzt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk gleich einen neue Rekordmarke: 14,5 Mio. Euro stehen im Bußgeldbescheid, den die Deutsche Wohnen SE für einen "eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes" erhalten hat.

Laut der Pressemitteilung 711.412.1 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk* vom 5. November 2019 heißt es:

„Am 30. Oktober 2019 hat die Berliner Beauftragte  für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Deutsche Wohnen SE einen Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassen.“

Wegen eines eklatanten Verstoßes gegen den Datenschutz soll die Deutsche Wohnen nun tief in die Tasche greifen. In unserem Blogbeitrag vom 24. September 2019 („Höchstes DSGVO-Bußgeld in Deutschland verhängt„) konnten wir damals schon darauf hinweisen, dass sich in der Hauptstadt in Sachen Datenschutzbußgeld etwas tun wird. Frau Smoltczyk hatte, so damals der Autor, im Berliner Abgeordnetenhaus anklingen lassen, dass sie wohl noch in diesem Jahr ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe verhängen werde. Nun folgten Taten auf die Ankündigung.
Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen muss jetzt mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Wie kam es zu diesem hohen Bußgeld?

Das Unternehmen hatte personenbezogene Daten von Mietern auf einem Archivsystem gespeichert, auf dem nicht mehr erforderliche Daten nicht gelöscht werden konnten.
Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich etwa um Informationen wie etwa Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge, Selbstauskünfte, Auszüge aus Arbeitsverträgen sowie Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten, die in den Datenbanken gespeichert bleiben.
Bereits im Juni 2017 sei dies festgestellt worden. An diesem Zustand hatte sich auch nach Aufforderung durch die Behörde bis zu einer Untersuchung vor Ort im März 2019 wohl kaum etwas geändert.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat nun einen Bußgeldbescheid in zweistelliger Millionenhöhe gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen erlassen.
Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgelds sei für das Unternehmen nachteilig gewesen, dass es die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet habe.

Der bereits am 30. Oktober erlassene Bußgeldbescheid sei noch nicht rechtskräftig, teilte die Behörde mit. Das Unternehmen könne noch Einspruch einlegen. Eine Stellungnahme der Deutsche Wohnen lag zunächst nicht vor.

Eklatanter Verstoß

Solchen „Datenfriedhöfen“ begegneten die Datenschützer in ihrer Aufsichtspraxis „leider häufig“, sagte die Berliner Beauftragte Maja Smoltczyk. Im vorliegenden Fall der Deutsche Wohnen SE handele es sich um einen „eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes“.

Neben der Sanktionierung des strukturellen Verstoßes verhängten die Datenschützer noch weitere Bußgelder zwischen 6.000 und 17.000 Euro wegen unzulässiger Speicherung von personenbezogenen Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Fällen. Die Deutsche Wohnen ist eine börsennotierte Wohnungsgesellschaft, die allein in Berlin einen Bestand von über 100.000 Wohnungen hat.

Zur Berechnung der Höhe sei unter anderem der weltweit erzielte Vorjahresumsatz des Unternehmens herangezogen worden, hieß es. Die Deutsche Wohnen SE habe für 2018 einen ausgewiesenen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erzielt, demnach hätte das Bußgeld bis zu 28 Millionen Euro betragen können. Insofern liegen wir hier bei gerundet „gnädigen“ 50 %.

Fazit:

Die Landesbehörden ziehen die Zügel an und die zweite Welle „Datenschutzbußgeld“ ist nicht im Anmarsch, nein, sie hat die deutsche Wirtschaft erreicht.


Update 05.11.2019 – Reaktion der Deutsche Wohnen SE:

Die Deutsche Wohnen SE hat in einer Pressemitteilung „Deutsche Wohnen geht gegen Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor“ am 05.11.2019 wie folgend Stellung dazu bezogen:

„Die Deutsche Wohnen bestätigt, dass ihr ein Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zugestellt wurde. Die Darstellung der Berliner Datenschutzbeauftragten ist der Deutsche Wohnen bekannt. Die Vorwürfe beziehen sich auf die bereits abgelöste Datenarchivierungslösung des Unternehmens.

Die Deutsche Wohnen betont ausdrücklich, dass keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt sind. Vielmehr hat die Deutsche Wohnen bereits im Jahr 2017 umfangreiche personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumfänglich gerecht zu werden.

Die Deutsche Wohnen teilt die rechtliche Bewertung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht und wird den Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen lassen.“


* Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Abgeordnetenhaus von Berlin für fünf Jahre gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt. Maja Smoltczyk wurde am 28. Januar 2016 zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt.


Titelbild: „Wilmersdorf Mecklenburgische Straße Deutsche Wohnen“ von Fridolin Freudenfett – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=64460381

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