Höchstes DSGVO-Bußgeld in Deutschland verhängt

Wegen Verstößen gegen die DSGVO bestrafte die Berliner Datenschutzbehörde die Lieferfirma Delivery Hero. Lange Zeit betrieb das Unternehmen u.a. die Marken pizza.de, Lieferheld und Foodora.

Was war der Grund für die Strafe?

In Kürze: Werbemails trotz Widerspruch, mangelhafte Datenauskunft und nicht gelöschte Daten.

Delivery Hero, ein Lieferdienstunternehmen, muss wegen diesen Datenschutzverstößen ein Bußgeld in Höhe von 195.000 € zahlen. Unter anderem hatte die Firma Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsrechte von Kundinnen und Kunden schlichtweg missachtet. Das teilte am 19.09.2019 die Berliner Datenschutzbehörde mit.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Strafe in Höhe von etwas mehr als 195.000 € ist die bisher höchste, die ein Unternehmen in Deutschland unter der EU-Datenschutzgrundverordnung zahlen muss. Wie die Datenschutzbehörde mitteilt, hat der neue Eigner Takeway die Strafe akzeptiert.

Lange Zeit hat Delivery Hero in Deutschland Marken wie Lieferheld, pizza.de und Foodora betrieben. Auch der manchen Leserinnen und Lesern bekannte Mischkonzern Rocket Internet hält Anteile an dem Unternehmen. Das Deutschlandgeschäft des Unternehmens wurde im Frühjahr 2019 vom niederländischen Lieferdienstriesen Takeway.com übernommen.

Wie kam das Verfahren ins Rollen?

Durch Beschwerden von Kundinnen und Kunden. Die Berliner Datenschutzbehörde berichtet, dass das Unternehmen rechtswidrig Daten von Kundinnen und Kunden weitergespeichert hat, obwohl diese den Dienst seit Jahren nicht mehr genutzt hatten. Weiterhin wurden Beschwerden eingereicht, dass Delivery Hero den Auskunftersuchen nicht nachgekommen sei. Ein anderer Kunde berichtet von erhaltenen Werbemails, obwohl er der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke widersprochen hatte.

Ein zentrales Element der Datenschutzgrundverordnung sind u.a. die Betroffenenrechte. Wenn Unternehmen nicht in einer angemessenen Frist Auskunft geben oder Daten auf Verlangen nicht löschen, können BürgerInnen sich bei den Datenschutzbehörden beschweren. Die Behörden prüfen die Fälle und verhängen ggf. Strafen und ordnen z.B. Datenlöschungen an. Aus gut informierten Kreisen ist zu vernehmen, dass allgemein die Lieferdienstbranche zu jenen Kreisen gehört, gegen die besonders viele Beschwerden eingereicht werden.

In der o.g. Pressemitteilung der Berliner Datenschutzbeauftragten, Frau Smoltczyk, empfiehlt diese sich rechtzeitig mit dem EU-Datenschutzthema auseinanderzusetzen.

Bußgelder in Millionenhöhe werden in Deutschland erwartet

Mit der DSGVO hat sich der Bußgeldrahmen, über den die europäischen Aufsichtsbehörden verfügen können, seit Mai 2018 massiv erhöht. Strafen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Vorjahres-Umsatzes eines Unternehmens können verhängt werden. Und das muss auch nicht einmalig sein!

In unseren Nachbarländern, wie Großbritannien oder Frankreich, gab es aktuell Strafen in Höhe von bis zu 200 Millionen €. In Deutschland lagen wir bisher bei eher als „läppisch“ zu betrachtenden 80.000 €. Nun haben wir eine fast 2,5-fache Steigerung festzustellen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte erst vor einigen Tagen auf der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz verlautbaren lassen, dass auch in Deutschland bald Bußgelder in Millionenhöhe zu erwarten sind. Und die schon oben genannte Frau Smoltczyk hatte jüngst im Berliner Abgeordnetenhaus anklingen lassen, dass sie wohl noch in diesem Jahr ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe verhängen werde.

TO und der Datenschutz

Wir, die zertifizierten Datenschutzbeauftragten der Thinking Objects GmbH hoffen, dass solche Bußgelder auf Unternehmen eine mahnende Wirkung entfalten mögen.

Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, der braucht ein funktionierendes Datenschutzmanagement.

Mit unserem Können und Wissen als zertifizierte Datenschutzbeauftragte, -berater und Auditoren können wir Ihnen zur Seite stehen. Sprechen Sie uns an!

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